Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob eine amtswegige Pflicht zur Ermittlung der ausländischen Steuern besteht und erläutert, dass eine Kürzung der irischen Steuerermäßigung für eine irische IFSC keine verdeckte Gewinnausschüttung begründet. Auch rechtfertige die Minderung der Steuerbegünstigung nicht die Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 6 dAStG aF