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Arbeitskräfteüberlassung an die eigene ARGE  

SteuerrechtBMFSWI 2007, 190 Heft 4 v. 1.4.2007

Zusammenfassung: Die Entsendung von Arbeitnehmern durch eine österreichische und eine deutsche GmbH an die eigene österreichische ARGE hat keine Steuerabzugspflicht nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 Z 5 EStG

Stichworte: BMF 19.02.2007, EAS 2826

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