Zusammenfassung: Die Entsendung von Arbeitnehmern durch eine österreichische und eine deutsche GmbH an die eigene österreichische ARGE hat keine Steuerabzugspflicht nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 Z 5 EStG
Stichworte: BMF 19.02.2007, EAS 2826