Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Entgelte, die für die Einräumung der Übertragungsrechte für eine österreichische Festspielveranstaltung an eine deutsche Verwertungsgesellschaft geleistet werden, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 7 DBA-Deutschland; Art 21 DBA-Deutschland; Art 17 DBA-Deutschland