Art 49 EG; Art 50 EG
Der verpflichtende Abzug eines 15%igen Betrages vom Rechnungsbetrag nicht in Belgien registrierter Dienstleister im Baugewerbe und die Normierung einer Solidarhaftung für Abgabenverbindlichkeiten der Vertragspartner steht mit den Vorgaben der Artt 49 und 50 EG nicht in Einklang.