Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Abzugsfähigkeit der Betriebsstättenverluste eines beschränkt Steuerpflichtigen im Anwendungsbereich des DBA-Niederlande Stellung und erläutert, dass aus dem Diskriminierungsverbot bezüglich Betriebsstätten kein Verlustvortragsrecht abgeleitet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 2 Z 2 EStG