Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Definition des " Grenzgängers" im Anwendungsbereich des DBA-Deutschland Stellung und erläutert, dass Tage, an denen die Arbeitsausführung aufgrund eines Teleworking-Programms von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, als Tage der Nichtrückkehr zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 6 DBA-Deutschland