Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einkünfte eines deutschen Piloten, der im Rahmen eines Gestellungsübereinkommens an ein österreichisches Luftfahrtunternehmen entsendet wurde, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 5 DBA-Deutschland; § 98 Abs 1 Z 4 EStG