Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Anwendungsbereich der Bestimmung des § 2 Abs 8 Z 3 EStG, der im Zuge der Steuerreform 2005 in das Einkommensteuerrecht eingefügt wurde und die Rahmenbedingungen für die Ausgleichung ausländischer (auch steuerbefreiter) Verluste und für die Nachversteuerung in den Jahren nach der Verlustentstehung konkretisiert, auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 8 Z 3 EStG