Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Kapitalertragsteuerpflicht im Fall der Verlegung des Wohnsitzes auseinander und vertritt resümierend die Ansicht, dass der in § 94 Abs 4 Z 3 und Z 4 normierte Abzug der Kapitalertragsteuer auf Zinseinnahmen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren bei der Geltendmachung der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht mit der Niederlassungsfreiheit wie auch mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht in einklang steht. Gleichzeitig äußert der Verfasser Bedenken an der Sachlichkeit der unterschiedlichen Behandlung inländischer und ausländischer Kapitalerlöse.