Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag zur Rechtsposition der stillen Gesellschaft im Doppelbesteuerungsrecht insbesondere mit der Frage auseinander, ob die Einkünfte aus einer atypisch stillen Gesellschaft als Unternehmensgewinn oder aber als Zinsen bzw. Dividenden zu qualifizieren sind. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Vorgangsweise bei Vorliegen von Qualifikationskonflikten Stellung.