Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum österreichischen Besteuerungsrecht im Fall des Manpower-Leasing nach Deutschland bei Nichtüberschreitung der 183-Tage-Frist-Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 9 Abs 2 DBA-Deutschland
Stichworte: BMF, 07.02.2000, EAS 1597