Zusammenfassung: Das BMF vertritt die Ansicht, dass ein deutsches Unternehmer durch die Ausführung mehrerer Aufträge eines österreichischen Telekommunikationsunternehmens zur Installation von Sendemasten keine Baubetriebsstätte in Österreich begründet.
Stichworte: BMF, 07.02.2000, EAS 1596