Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob Beteiligungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft, deren gesellschaftsrechtlicher Unternehmenssitz sich im Ausland, deren Geschäftsleitung jedoch in Österreich befindet, vom Anwendungsbereich des § 10 abs 1 oder § 10 abs 2 KStG umfasst ist.