Zusammenfassung: Das BMF spricht sich dafür, das Besteuerungsrecht bezüglich der Besteuerung der Gewinne, die bei der Veräußerung von Anteilsscheinen an einem deutschen Immobilienfonds entstehen, Österreich zuzuweisen.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 2 DBA Deutschland-Österreich