Zusammenfassung: Der Autor erläutert, unter welchen Voraussetzungen internationale Kapitalbeteiligungen vom Geltungsbereich des Art III UmgrStG umfasst sind und verweist auf § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG, der die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einbringung österreichischer Anteile in ausländische Gesellschaften einschränkt, indem er sie vom Bestand ausschließlich inländischer Anteilseigner oder einer Anteilsgewährung abhängig macht. Weiteres setzt er sich mit der Frage auseinander, in welchen Fällen von einer Beschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zur EU und anderen Staaten ausgegangen werden kann und beschreibt die Relevanz der Teilwertabschreibung bei internationalen Schachtelbeteiligungen.