Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob bei einer Arbeitnehmerentsendung nach Indien oder in die Slowakei eine Kommunalsteuerbefreiung oder Entlastung von der Dienstgeberbeitragspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 FLAG; Art 2 Abs 4 OECD-MA; DBA-Indien; DBA-CSSR