Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob ein Elektrotechniker, der auf einem Hochseeschiff einer deutschen Reederei unter liberianischer Flagge beschäftigt ist, dem Besteuerungsrecht Österreichs oder Deutschlands unterliegt, was wesentlich von der Klärung des Wohnsitzes des Beschäftigten abhängt.
Rechtsgrundlagen: Art 16 DBA Österreich-Deutschland