Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die nebenberufliche Erteilung von Musikunterricht an einer privaten Musikschule in der Schweiz durch einen hauptberuflich in Österreich angestellten Musiklehrer als selbständige oder unselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA-Schweiz; Art 14 DBA-Schweiz