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Serveraufstellung in Liechtenstein

SteuerrechtBMFSWI 2000, 56 - 57 Heft 2 v. 1.2.2000

Zusammenfassung: Die Installation des Servers eines österreichischen Computerunternehmens ist als Einrichtung einer Betriebsstätte zu qualifizieren. Die daraus resultierenden Gewinne unterliegen dem österreichischen Besteuerungsregime.

Rechtsgrundlagen: DBA-Liechtenstein

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