§ 13c SbgGVG, § 13d SbgGVG
Die Eintragungsbeschränkungen des Anzeige-Erklärungsmodells der §§ 13c, 13d SbgGVG sind im Wege einer teleologischen Reduktion jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn eheliches Vermögen im Rahmen eines Scheidungsvergleichs nach § 55a EheG von einem auf den anderen Ehegatten übertragen wird (hier: Übertragung eines