§ 405 ZPO:
Der Zuspruch eines Vorschusses für zukünftige Heilungskosten gegen spätere Verrechnung ist gegenüber dem Begehren auf sofortige Bezahlung dieser zukünftigen Heilungskosten ein Minus und kein Aliud.
OGH 9.4.2015, 2 Ob 173/14a
(LG Innsbruck, 2 R 119/14k; BG Rattenberg, 3 C 121/10a)