vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ16 (RZ 2016, 16)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 16 Heft 1 v. 15.1.2016

§ 83 Abs 1 StGB

Eine "gattungsmäßige" Umschreibung der Körperverletzung, auf die der Vorsatz des Täters gerichtet war, ist – auch wenn die Tat bloß versucht wurde – nicht erforderlich, sind doch sogar Konstatierungen, ob der Vorsatz auf die erste oder zweite Erfolgsvariante des § 83 Abs 1 StGB gerichtet war, entbehrlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!