§ 126 Abs 4 StPO, § 222 Abs 2 StPO
Will der Vorsitzende einem vor Beginn der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Enthebung eines Sachverständigen nicht Folge geben, hat er diesen nicht beschlussmäßig abzuweisen, sondern die (dann dem Senat zukommende) Entscheidung einer erneuten Antragstellung in der Hauptverhandlung vorzubehalten.