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Entscheidungen in Übersicht EÜ253 (RZ 2008, 209)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 209

§ 197 EO

§ 24 bgldGVG 1995:

Die Pflicht zur Verständigung des Erstehers von einem Überbot nach § 197 erster Satz EO entsteht erst mit dem Vorliegen des wirksamen Überbots des letzten Überbieters. Erst mit einer solchen Verständigung beginnt die Frist des § 197 zweiter Satz EO.

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