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Entscheidungen in Übersicht EÜ254 (RZ 2008, 209)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 209

§ 197 EO

Der Beginn der in § 197 Satz 2 EO genannten dreitägigen Frist setzt voraus, dass dem Ersteher die Eigenschaft des bekanntgegebenen Überbots als letztes (oder auch als einziges und damit zwangsläufig auch letztes) ausdrücklich mitgeteilt wird.

E 19.12.2007, 3 Ob 160/07m (RS0122976)

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