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Entscheidungen in Übersicht EÜ252 (RZ 2008, 208)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 208

§ 508 Abs 1 ZPO

§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO

Eine Möglichkeit zur Nachholung eines unterlassenen Zulassungsausspruchs analog § 508 Abs 1 ZPO besteht bei Aufhebungsbeschlüssen gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO nicht.

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