§ 2 Abs 4 StPO
§ 352 Abs 3 StPO
Ein nach § 2 Abs 4 letzter Satz StPO zurückgenommener Antrag kann nicht neuerlich gestellt werden.
§ 2 Abs 4 StPO
§ 352 Abs 3 StPO
Ein nach § 2 Abs 4 letzter Satz StPO zurückgenommener Antrag kann nicht neuerlich gestellt werden.