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Entscheidungen in Übersicht EÜ217 (RZ 2008, 189)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 189 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

§ 352 Abs 1 StPO

Ungeschriebene Voraussetzung für die Wiederaufnahme ist, dass dem einschreitenden Ankläger überhaupt die Befugnis zur Strafverfolgung zukommt.

Beisatz: Hier: Keine Strafverfolgungsbefugnis des öffentlichen Anklägers hinsichtlich eines Antragsdelikts, wenn ein nach § 2 Abs 4 StPO gestellter Antrag zurückgenommen wurde und später neuerlich gestellt wird. (T1)

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