Die Neufassung des § 229 UGB im Rahmen des RÄG 2014 führte zu einem Paradigmenwechsel in der unternehmensrechtlichen Bilanzierung eigener Aktien. Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, ob die gesetzlich vorgesehene Behandlung als Abzugsposten vom Eigenkapital geeignet ist, den Rückerwerbsvorgang entsprechend abzubilden. Zudem soll ein Blick auf die Bilanzierung eigener Aktien nach IFRS und US-GAAP zeigen, ob die vom Gesetzgeber intendierte Angleichung an diese internationalen Standards tatsächlich stattgefunden hat.