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Zur Teilnichtigkeit eines Ausschüttungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen § 235 UGB

RechnungswesenRA Mag. Florian ThelenRWZ 2019/77RWZ 2019, 361 Heft 11 v. 29.11.2019

§ 235 UGB sieht zum Schutz der Gläubiger einer Kapitalgesellschaft ein Verbot der Ausschüttung im Zusammenhang mit Umgründungen bzw aus latenten Steuern vor. Erfolgt entgegen diesem Verbot bei einer GmbH dennoch eine Ausschüttung gesperrter Beträge, so stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des der Ausschüttung zugrunde liegenden Gewinnausschüttungsbeschlusses, also insb die Frage, ob dieser Beschluss gesamt- oder (bloß) teilnichtig ist. Erfasst die Mangelhaftigkeit des Beschlusses den gesamten Beschluss (Totalnichtigkeit), so wäre die gesamte Ausschüttung des Gewinns rechtswidrig erfolgt.

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