Das EU-Meldepflichtgesetz, die österreichische Umsetzung der DAC 6, wurde am 22. 10. 2019 im BGBl veröffentlicht und tritt mit 1. 7. 2020 in Kraft. Auf Basis des Gesetzes ergeben sich einige Zweifelsfragen, vor allem auch in Bezug darauf, wer Intermediär und wer relevanter Steuerpflichtiger ist. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Zweifelsfragen und deren mögliche Auslegung.