Beispiel und Frage
Ein Unternehmer beabsichtigt Anfang 1997 aus wirtschaftlichen Gründen den Wechsel des Wirtschaftsjahres vom Kalenderjahr auf den 31. März. Der Gewinn des Jahres 1997 würde vor Abschreibung ohne Wechsel des Bilanzstichtages 32 Mio öS betragen, aufgrund des Wechsels beträgt er 8 Mio, die Ganzjahresabschreibung würde 20 Mio öS betragen. Welche steuerlichen Folgen hat ein derartiger Wechsel des Bilanzstichtages?