Im Juni 1996 wurde das EU-GesRÄG beschlossen. Darin enthalten sind auch Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes, die sich auch auf die steuerliche Gewinnermittlung auswirken können. Die Regelungen des EU-GesRÄG gelten erstmals für Geschäftsjahre, die ab dem 1. 7. 1996 beginnen.