Abgeschlossene Betriebsprüfungen bedeuten für den Steuerpflichtigen oft (negative) Korrekturen von bereits veranlagten Jahren. Die entsprechenden Jahresabschlüsse sind jedoch bereits erstellt und im Fall von Kapitalgesellschaften formell festgestellt. Zu welchem Zeitpunkt sind daher Ergebnisse einer Betriebsprüfung zu berücksichtigen und wie werden einzelne Sachverhalte erfasst? In Weiterführung unseres Praxisfalls RWP 2007/22 (Betriebsprüfungsergebnis „Verdeckte Gewinnausschüttung“) werden die notwendigen Buchungen und der entsprechende Buchungszeitpunkt dargestellt.