Versicherungsmathematische Parameter für die Ermittlung zum 31. 12. 2007
Das UGB enthält keine näheren Vorschriften zur versicherungsmathematischen Berechnung von Personalrückstellungen. Nach dem Fachgutachten KFS-RL 2 und 3 erfolgt die Bewertung der Verpflichtungen vorzugsweise nach dem Teilwertverfahren mit einem Rechnungszinssatz, der nicht höher als der langjährige Realzinssatz ist und somit zwischen 3,0 bis 4,0 % liegen sollte. Wie das Fachgutachten klarstellt, kann für den UGB-Abschluss die Berechnung der Personalrückstellungen auch nach den Vorschriften des IAS 19 (Projected Unit Credit Method) erfolgen.