Neue Regelung für uneinbringliche Forderungen
Vorsicht bei Forderungsnachlässen durch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften! Bisher galten diese generell als ertragsteuerneutrale Einlage. Soweit die Forderungen zum Zeitpunkt des Forderungsverzichts noch werthaltig sind, gilt das auch weiterhin. Neu geregelt wurde hingegen die Behandlung von uneinbringlichen Forderungen. Werden diese beispielsweise als Sanierungsmaßnahme erlassen, führt das zu einem steuerpflichtigen Ertrag! Die Regelung ist mit dem Tag nach der Veröffentlichung des Budgetbegleitgesetzes 2007, also am 24. 5. 2007 in Kraft getreten.