Verbesserung mit dem Budgetbegleitgesetz 2007
Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde der Verlustvortrag bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung neu geregelt. Ab 2007 können Verluste, die in den letzten drei Jahren entstanden sind, vorgetragen und verrechnet werden. Bis 2006 konnten lediglich „Anlaufverluste“ der ersten drei Jahre unbegrenzt vorgetragen werden.