Abzugsverbot wurde fallen gelassen
Während der erste Gesetzesentwurf des Budgetbegleitgesetzes 2007 entgegen der VwGH- Rechtsprechung für Fremdfinanzierungskosten im Zusammenhang mit kreditfinanzierten Gewinnausschüttungen ein Abzugsverbot vorgesehen hatte (siehe auch RWP 2007/3), hat der Gesetzgeber in der endgültigen Fassung des Gesetzes das im Begutachtungsverfahren scharf kritisierte Abzugsverbot wieder fallen gelassen. Fremdkapitalzinsen für offene Gewinnausschüttungen sind daher weiterhin steuerlich voll abzugsfähig.