VwGH zur Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Darlehensaufnahme für Gewinnausschüttungen
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. 12. 2006 einer Beschwerde stattgegeben und Folgendes festgestellt: Werden zur Finanzierung einer offenen Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft Fremdmittel aufgenommen, sind die Finanzierungszinsen steuerlich voll absetzbare Betriebsausgaben.