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Anhebung der Intrastat-Wertgrenzen

AktuellesRWP 2007/4RWP 2007, 3 Heft 1 v. 15.3.2007

Arbeitserleichterung: Höhere Meldeschwellen zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr

Mit Jahresbeginn 2007 wurde die Meldeschwelle von € 250.000,00 auf € 300.000,00 erhöht. Darüber hinaus wurde in der Handelsstatistikverordnung die spezifische Schwelle (unterhalb der die Angabe bestimmter Merkmale entfallen kann) von € 5.000.000,00 auf € 6.500.000,00 angehoben.

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