Aufhebung der Einschränkung der steuerlichen Begünstigung
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. 12. 2006 die Einschränkung der steuerlichen Begünstigung von nicht entnommenen Gewinnen auf Bezieher von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbe-betrieb als unsachlich, daher verfassungswidrig aufgehoben.