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Fremdkapitalzinsen für offene Gewinnausschüttungen

AktuellesRWP 2007/3RWP 2007, 3 Heft 1 v. 15.3.2007

VwGH zur Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Darlehensaufnahme für Gewinnausschüttungen

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. 12. 2006 einer Beschwerde stattgegeben und Folgendes festgestellt: Werden zur Finanzierung einer offenen Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft Fremdmittel aufgenommen, sind die Finanzierungszinsen steuerlich voll absetzbare Betriebsausgaben.

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