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Unterschiedliche Nachprüfungsanträge sind unterschiedliche „Sachen“

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2014/8RPA 2014, 47 Heft 1 v. 1.2.2014

VwGH, 12.06.2013, 2011/04/0169

S.VKG 2007 § 21, BVergG 2006 § 320 Abs 1

Wie die Beschwerde zutreffend aufzeigt, wäre im Beschwerdefall eine Zurückweisung wegen entschiedener Sache nicht zulässig, weil die Verwaltungssache im vorliegenden Zusammenhang der Vergabekontrolle durch die Anfechtung einer bestimmten Entscheidung des Auftraggebers als verfahrenseinleitenden Antrag begrenzt wird. In dieser Hinsicht handelt es sich bei einem neuerlichen Nachprüfungsantrag um verschiedene „Sachen“, wenn unterschiedliche Entscheidungen des Auftraggebers Verfahrensgegenstand sind (vgl im Übrigen den zur Rechtslage des BVergG 2002 ergangenen hg. Beschluss vom 27. Juni 2007, Zl 2005/04/0111).

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