VwGH, 12.06.2013, 2010/04/0064
BVergG § 140 Abs 1
Die belangte Behörde ist im angefochtenen Bescheid nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgewichen (vgl die in den hg. Erkenntnissen jeweils vom 9. April 2013, Zlen 2011/04/0224 und 2011/04/0173, enthaltenen Ausführungen zur notwendigen Begründungstiefe einer Zuschlagsentscheidung im Hinblick auf den effektiven Rechtsschutz, die sinngemäß auch für die Widerrufsentscheidung gelten).