vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatz der Pauschalgebühr wegen der Klaglosstellung durch die Berichtigung der Ausschreibung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2014/6RPA 2014, 47 Heft 1 v. 1.2.2014

VwGH, 09.04.2013, 2010/04/0105

WVRG 2007 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 319 Abs 1

Aus diesem Grund durfte die belangte Behörde im Beschwerdefall die siebente Berichtigung der Ausschreibung durch die Beschwerdeführerin als Klaglosstellung nach § 19 Abs 1 zweiter Satz WVRG 2007 ansehen, da die mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. Jänner 2010 in der berichtigten Fassung erfolgte Nichtigerklärung die von der mitbeteiligten Partei angefochtene ÖNORM B 2111/2000 nicht erfasste. Somit war die siebente Berichtigung der Ausschreibung durch die Beschwerdeführerin ursächlich für die Abweisung des Nachprüfungsantrages der mitbeteiligten Partei, sodass von einer Klaglosstellung während des anhängigen Verfahrens im Sinn des § 19 Abs 1 zweiter Satz WVRG 2007 gesprochen werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!