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EuGH: Auch ein Steuernachlass ist eine „direkte Subventionierung“ bei privaten Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen

JudikaturHubert ReisnerRPA 2014, 28 Heft 1 v. 1.2.2014

Art 2 Abs 1 RL 1993/37/EWG , Art 2 Abs 2 RL 93/37/EWG

Dem Wortlaut von Art 2 Abs 1 RL 93/37/EWG ist eindeutig zu entnehmen, dass sich der Begriff „direkte Subvention“ nicht auf Personen, sondern auf das betreffende Bauwerk bezieht.

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