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EuGH: Zulässigkeit der Verbesserung eines Angebots

JudikaturHubert ReisnerRPA 2014, 34 Heft 1 v. 1.2.2014

Art 2 RL 2004/18/EG , Art 21 RL 2004/18/EG , Art 51 RL 20014/17/EG

Die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stellt keinen Zweck an sich dar, sondern muss aus dem Blickwinkel der mit ihm verfolgten Zielsetzungen begriffen werden.

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