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BVA: Offenlegung der Namen der (potentiellen) Bieter führt zur Nichtigerklärung der Ausschreibung

JudikaturLubica PáleníkováRPA 2013, 337 Heft 6 v. 1.12.2013

BVergG § 19 Abs 1, BVergG § 101 Abs 2, BVergG § 325 Abs 1 Z 2

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