BVA, 24.01.2013, N/0108-BVA/02/2012-22
BVergG 2006 § 76, Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG
Die präsumtive Zuschlagsempfängerin, welche selbst objektiv nicht mehr in der Lage ist, den Mindestanforderungen an die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu entsprechen, beruft sich – gestützt auf § 76 BVergG sowie Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG – zu Recht zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit auf die Zusage ihrer Konzernmutter ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Konzernmutter verfügt ihrerseits im maßgeblichen Zeitraum über eine ausreichende Bonität. Diese Vorgehensweise steht ebenfalls im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben (vgl T Jaeger § 76 RdNr 5 in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Bundesvergabegesetz 2006 Kommentar2 mit Hinweis auf EUGH 2.12.1999, Rs C-