BVA, 23.01.2013, N/0111-BVA/04/2012-27
BVergG 2006 § 73, BVergG 2006 § 126 Abs 4
Rechenfehlern ist aber auch im Zusammenhang mit der vorzuliegenden Zuverlässigkeit Bedeutung beizumessen. Bilden anspruchsvolle, betriebswirtschaftlich – kaufmännische Aufgabenstellungen den Gegenstand eines Auftrages, so muss ein für diese Vergabe in Betracht kommender Bieter Gewähr für die Einhaltung eines strengen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Sorgfaltsmaßstabes, insbesondere hinsichtlich der kalkulatorischen Sorgfalt bieten können [vgl Fink/Hofer in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht3 (2010) Rz 1385].